Regulatory Update 2022

RRC Standardbatterien und –lader bieten zahlreiche Vorteile. Sie verursachen keine zusätzlichen Entwicklungskosten, sind direkt verfügbar und weltweit zugelassen. Unser allumfassender Service beinhaltet zudem die kontinuierliche Anpassung unserer Produkte an neue Normen und Zulassungen. Nachstehend erfahren Sie, welche Änderungen sich im Bereich der Zulassungen ergeben haben und welche Maßnahmen RRC bereits ergriffen und umgesetzt hat.

 

1. UKCA

Mit dem Ausstieg aus der Europäischen Union trat im Januar 2021 im Vereinigten Königreich die UKCA Kennzeichnung in Kraft. Die bis dato gültige CE Kennzeichnung durfte in Großbritannien weiterhin in einer Übergangsfrist alleine genutzt werden – zunächst bis Ende 2021 und nach einer Verlängerung bis Ende 2022.

Ab dem kommenden Jahr dürfen hingegen nur noch Produkte ins Vereinigte Königreich geliefert werden, die die UKCA Kennzeichnung aufweisen. Um den Übergang leichter zu gestalten, wurde nun für bestimmte Produktkategorien beschlossen, dass Produkte nachträglich auch mit einem zusätzlichen Aufkleber versehen werden bzw. die entsprechenden Begleitdokumente das UKCA Kennzeichnung enthalten sollen. Diese Frist gilt bis Ende 2025.

Unabhängig von allen Übergangsfristen hatte RRC bereits frühzeitig vor mehr als einem Jahr alle Standard-Batterien, die dazugehörigen Ladegeräte und deren AC/DC Netzteile sowie die DC/DC Car Adapter um das UKCA-Mark ergänzt und die entsprechenden Konformitätserklärungen ausgestellt.

 

2. EMV Richtlinie 2014/30/EU

Am 16.09.2022 wurde der bisherige EMV Standard EN55024 endgültig durch die EN55035 als harmonisierter Standard für die Europäische EMV-Richtlinie abgelöst. Neue EMV Tests werden bei RRC gemäß der EN55035 geprüft.

 

3. EU Richtlinie 2018/851 & 2018/852

Durch das Inkrafttreten der Abfallrahmenrichtlinie 2018/851 und der Verpackungsrichtlinie 2018/852 im Mai 2018 wurde seitens der EU ein übergreifender Rahmen für verpackungsrechtliche Pflichten geschaffen, dessen Umsetzung nach und nach auf nationaler Ebene erfolgt. Einer der Vorreiter innerhalb Europas ist Italien, das über die Anforderungen der EU hinaus strengere Regeln festgelegt hat, auch für B2B Produkte. So muss eine entsprechende Materialkennzeichnung der Verpackung nach EU Richtlinie erfolgen und Hinweise zur Entsorgung des Verpackungsmaterials gegeben werden. Um auch bereits in Verkehr befindliche Materialien zu kennzeichnen, werden Manuals von RRC künftig um eine weitere Seite mit Recyclinghinweisen ergänzt.